INHALTSANGABE

1      Grundsätze für das Verhalten gegenüber Gästen der
        Gemeinde. 2
2      Grundsätze für die Aufnahme in die Gemeinde. 2
3      Vorgehen bei der Aufnahme in die Gemeinde. 3
4      Erwartungshaltung gegenüber Gemeindegliedern. 4
4.1           Leben in der Gemeinde. 4
4.2           Wirkung nach Außen. 5
5      Andere Gemeinden. 6
6      Finanzen. 7
 
Stand: 19.04.2013
 
Vorwort:
Die Heilige Schrift ist unser verbindlicher Maßstab für Lehre und Leben. Wie wir Gottes Wort in seinen Hauptlehren verstehen, haben wir in unserem Glaubensbekenntnis beschrieben.
In dieser Gemeindeordnung haben wir aufgeschrieben, wie wir unser Gemeindeleben gestalten wollen. Dieses Papier hat keinesfalls den gleichen Stellenwert wie die Heilige Schrift. Es soll vielmehr auch die Dinge regeln, die in der Bibel offen gelassen werden.
 
1 Grundsätze für das Verhalten gegenüber Gästen der
Gemeinde
Wir unterscheiden zwischen Gemeindegliedern und Gästen. Gäste sind uns zu unseren Gemeindestunden immer willkommen. Sofern es sich bei unseren Gästen um wiedergeborene Christen handelt, freuen wir uns, mit ihnen Gemeinschaft zu haben und das Abendmahl zu feiern.
Gästen stellen wir dabei die Teilnahme an der Mahlfeier in die eigene Verantwortung, nach Möglichkeit suchen wir aber ein Gespräch über die Bedeutung und Voraussetzung zur Mahlfeier bevor wir das Mahl feiern.
Gäste, die regelmäßig und längere Zeit kommen, sollten über die verbindliche Gemeindezugehörigkeit nachdenken. Solange keine verbindliche Gemeindezugehörigkeit besteht, ist eine Mitarbeit in regelmäßigen Diensten der Gemeinde nicht möglich.
 
2 Grundsätze für die Aufnahme in die Gemeinde
Wir freuen uns über jeden, der zusammen mit uns biblisches Gemeindeleben verbindlich praktizieren will. Wir haben gerne mit allen Gläubigen Gemeinschaft, sofern sie keinen Lebenswandel führen, der biblisch fundiertem Christentum widerspricht und sie keiner Irrlehre folgen.[1]
In unserer Aufnahmepraxis in die Gemeinde sind wir einerseits der überregionalen Einheit des Leibes Christi verpflichtet, andererseits sehen wir die Verantwortung jeder einzelnen örtlichen Gemeinde vor dem HERRN Jesus Christus.
Daraus folgt:
Wir sind grundsätzlich nicht dazu bereit, dass eine Person, die von einer anderen Gemeinde ausgeschlossen wurde oder vor dem Ausschluss steht, in unsere Gemeinde aufgenommen wird. Sollte nach sorgfältiger Prüfung aber deutlich werden, dass der Ausschluss aus der anderen Gemeinde auf Grund von Kriterien erfolgte, die der Bibel widersprechen oder auf unzutreffenden Behauptungen basierte, steht einer Aufnahme nichts im Wege. Gleiches gilt, wenn die betreffende Person inzwischen Buße getan und seinen Lebenswandel geändert hat.[2]
Bei jeder Person, die aus einer anderen Gemeinde zu uns wechseln möchte, bestehen wir darauf, dass zwischen der Person und der vorherigen Gemeinde keine ungeklärten Vorwürfe hinsichtlich begangener Sünden bestehen. Eine Aufnahme erfolgt, wenn beide Seiten bestätigen, dass es keinen Anlass für gegenseitige Vorhaltungen gibt. Von möglichen unterschiedlichen Meinungen über Lehraussagen ist hier nicht die Rede.
Wenn jemand einer anderen Gemeinde oder Kirche angeschlossen ist und auch weiterhin bleiben möchte, z. B. durch Kirchenmitgliedschaft, werden wir ihn nicht als Gemeindeglied aufnehmen. Als Gast ist er uns aber sehr wohl willkommen.
 
3 Vorgehen bei der Aufnahme in die Gemeinde
Personen, die gerne verbindlich zur Gemeinde gehören möchten, teilen ihren Wunsch einem der Brüder des Leitungskreises mit. Von diesem Kreis werden dann Brüder bestimmt, die im persönlichen Gespräch die geistliche Situation der aufnahmewilligen Person klären. Anschließend muss zweifelsfrei feststehen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Gemeinde vorliegen, das heißt:
– Ein Zeugnis über die persönliche Bekehrung und Lebensübergabe an unseren HERRN abgegeben wurde.[3]
– Die Glaubenstaufe vollzogen wurde, oder bei der nächsten Gelegenheit nachgeholt wird.[4]
– Die uneingeschränkte Anerkennung der Autorität der Bibel als Selbstoffenbarung des einen Gottes und die Zustimmung zu den zentralen Aussagen (wie wir sie in der Glaubensgrundlage niedergeschrieben haben).[5] Wenn der Aufnahmewillige diesen Punkten zustimmt, wird sein Wunsch allen Geschwistern innerhalb einer der nächsten Gemeindestunden mitgeteilt. Kommen binnen einer Woche keine Einwände aus der Reihe der Geschwister, wird die betreffende Person in einer der folgenden Gemeindestunden aufgenommen.
 
4 Erwartungshaltung gegenüber Gemeindegliedern
4.1 Leben in der Gemeinde
Als Gemeinde und als Einzelne unterstehen wir zuerst alle dem HERRN Jesus Christus. Seine Autorität über unser Leben kommt in der Anerkennung der biblischen Lehre zum Ausdruck.[6]
Wir wissen, dass wir uns schuldig machen, wenn wir negativ übereinander reden. Stattdessen nehmen wir uns vor, miteinander zu reden. Gegebenenfalls werden wir uns gegenseitig im persönlichen Gespräch unter vier Augen auf sündiges Verhalten hinweisen und auch bereit sein, einander zu vergeben. Solche Gespräche sollen durch die Liebe motiviert sein und in Demut ausgeführt werden.[7]
Sollten Probleme auf diese Weise nicht zu lösen sein, ziehen wir nach biblischem Vorbild eine dritte Person hinzu. Schließlich kann es bei fehlender Korrekturbereitschaft dazu kommen, dass die Angelegenheit vor die Gemeinde gebracht werden muss. In einem solchen Fall soll zuvor die Hilfe des Leitungskreises in Anspruch genommen werden. Muss auch dieser feststellen, dass die Person ihr sündiges Verhalten nicht korrigiert, wird die Sache öffentlich der Gemeinde mitgeteilt. Als gesamte Gemeinde sehen wir unsere biblisch auferlegte Pflicht darin, dann – als letztes Mittel zur Wiederherstellung – den Einzelnen aus der Gemeinschaft auszuschließen und den Umgang mit dieser Person zu meiden, bis die Person Buße tut, umkehrt und um Wiederaufnahme bittet.[8] Innerhalb des biblisch gesteckten Rahmens ordnen wir uns dem Leitungskreis der Gemeinde unter.[9]
Das befreit aber niemanden von seiner eigenen Verantwortung, Entscheidungen anhand des Wortes Gottes zu prüfen.
 
Die Gemeindestunden regelmäßig zu besuchen soll selbstverständliche Gewohnheit zum eigenen Nutzen und auch zur Stärkung der anderen sein.
Dazu zählen Veranstaltungen:
– in denen das Wort Gottes verkündet oder gemeinsam gelesen wird,
– in denen das Abendmahl gefeiert wird,
– die dem gemeinsamen Beisammensein, dem Austausch unter einander und den Berichten unserer Missionare dienen.
– Gebetsversammlungen.[10]
Zu diesen Gemeindeveranstaltungen beachten wir die in 1Kor 11,17-14,40 genannten Prinzipien. Gemeindeleben im biblischen Sinne geht über solche Veranstaltungen jedoch weit hinaus. Jeder wiedergeborene Christ besitzt zumindest eine Gnadengabe. Indem wir diese Gabe in den Dienst der Gemeinde stellen, fördern wir untereinander geistliches Wachstum zur Ehre des HERRN Jesus Christus.[11]
Dies soll innerhalb der Gemeindestunden geschehen, darf aber nicht auf diese beschränkt bleiben. Jeder soll bestrebt sein anstehende Aufgaben zu sehen und auszuführen. So erkennen wir unsere Gaben und wachsen in der Sicherheit über sie. Niemals dürfen jedoch gute Werke als Weg zur Erlösung verstanden werden. Sie sollen aber in unserem Lebenswandel als Folge der geschenkten Gnade Gottes sichtbar werden.
4.2 Wirkung nach Außen
Die gegenwärtige Aufgabe der Gemeinde ist es, die Botschaft des HERRN Jesus zu bezeugen und vorzuleben. Das geschieht besonders dadurch, dass wir liebevoll miteinander umgehen.[12]
Dazu sind wir von uns aus bemüht, mit anderen Gemeindegliedern, über die Gemeindestunden hinaus, zusammen zu sein und an ihrem Leben Anteil zu nehmen.
Die Gemeinde kann das Evangelium nur dann wirksam weitergeben, wenn das Leben der ihr Zugehörigen sichtbar unter der Autorität des Wortes Gottes steht. Die Gemeindeglieder sollen deshalb auch alles unterlassen, was Unbekehrten gegenüber einen anderen Anschein erwecken könnte.
Es soll unser Anliegen sein, Menschen zu Jesus Christus zu führen. Wir wollen daher Möglichkeiten suchen und wahrnehmen, mit unseren unterschiedlichen Gaben unseren Glauben zu bezeugen.
 
5 Andere Gemeinden
Der Bereich unserer Verantwortung für einander umfasst auch Wiedergeborene, die nicht zu dieser Gemeinde zählen. Wir bemühen uns um ein gutes Verhältnis zu allen Wiedergeborenen, auch wenn nicht in allen Dingen gleiches Bibelverständnis vorliegt. Dazu zählt auch, dass wir über die Gemeindegrenze hinaus einander dienen.
Bei abweichendem biblischem Verständnis in zweifelhaften Fragen überlassen wir dem HERRN das letzte Urteil. Dies gilt jedoch nicht für die Autorität der Bibel als geistinspirierte Selbstoffenbarung Gottes und für die darin offenbarten Wahrheiten über das Wesen Gottes, einschließlich der wahren Gottheit und Menschheit Jesu Christi, sowie für das darin beschriebene Erlösungswerk Christi.
Für unsere Gemeinde halten wir an der Unabhängigkeit von überörtlichen Gemeindezusammenschlüssen nach der Lehre des Neuen Testamentes fest.
Wir glauben an die weltweite und über alle Zeiten bestehende Einheit aller wahrhaft Gläubigen durch den Heiligen Geist. Jede einzelne Gemeinde ist vor Ort deshalb nach unserem Verständnis allein dem himmlischen Haupt, dem HERRN, verantwortlich. Wir erkennen keine übergemeindliche Leitungsstruktur auf formeller oder informeller Ebene an. Das gibt aber niemanden von uns das Recht, gering über Christen aus anderen Gemeinderichtungen zu denken.
 
6 Finanzen
Die zur Instandhaltung der Gemeinderäume und zur Aufrechterhaltung verschiedener Dienste innerhalb der Gemeinde notwendigen finanziellen Mittel legen wir durch regelmäßige Sammlungen bzw. durch Banküberweisungen zusammen. Jedes Gemeindeglied ist aufgerufen, sich nach eigener Einschätzung vor dem Herrn daran freudig und großzügig zu beteiligen. Zusammengelegtes Geld, das nicht für die Gemeinde selbst benötigt oder gesammelt wird, soll anderen Glaubensgeschwistern unseres Vertrauens zu Gute kommen, das heißt missionarischen / evangelistischen Werken.
Die Kontrolle und Steuerung der Ausgaben erfolgt durch den Leitungskreis. Alle Ausgaben werden der Gemeinde in den regelmäßig stattfindenden Gemeindestunden mitgeteilt bzw. zuvor abgestimmt.

 


[1] Röm 16,17 ; 3Joh 9-11
[2] 2Kor 2, 5-8
[3] Joh 3,36; 1Joh 5,10-12
[4] Mt 28,19; Apg 2,38; Gal 3,26-27
[5] 2Tim 3,16; 2Pet 1,20-21
[6] Eph 1,22; 1Joh 2,5
[7] Lk 17,3-4; Eph 4,32
[8] Mt 18,15-18; 1Kor 5,9-13
[9] 1Thess 5,12-13; Heb 13,17
[10] Heb 10,24-25; Apg 2,42
[11] Röm 12,4-8; 1Pet 4,10
[12] Mt 5,14-16; Joh 13,34-35
Christliche Gemeinde Lippstadt
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